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   VGH Hessen, 07.05.2015 - 5 A 711/13   

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https://dejure.org/2015,19752
VGH Hessen, 07.05.2015 - 5 A 711/13 (https://dejure.org/2015,19752)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07.05.2015 - 5 A 711/13 (https://dejure.org/2015,19752)
VGH Hessen, Entscheidung vom 07. Mai 2015 - 5 A 711/13 (https://dejure.org/2015,19752)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 2 Abs 2 Satz 2 Nr 4 KHEntgG
    Zentrumszuschlag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zentrumszuschlag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KHEntgG § 2 Abs. 2 S. 2 Nr. 4
    Notwendigkeit eines Versorgungsauftrags für die Zuerkennung eines Zuschlages für die Wahrnehmung besonderer Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2015, 892
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Hessen, 05.10.2011 - 5 A 1702/10

    Abschlag wegen Nichtteilnahme an der stationären Notfallversorgung

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.2015 - 5 A 711/13
    Eine andere Bewertung ergebe sich auch nicht aus dem Senatsurteil vom 5. Oktober 2011 (- 5 A 1702/10 -), denn die Entscheidung sei in mehrfacher Hinsicht auf den hier zu entscheidenden Fall nicht übertragbar.

    Die Genehmigungsbehörde ist bei der Überprüfung der Festsetzungen der Schiedsstelle auf eine Rechtskontrolle beschränkt (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 3 C 8/13 -, GesR 2014, 620 mit weiteren Nachweisen; Senatsurteil vom 5. Oktober 2011 - 5 A 1702/10 -, GesR 2012, 41 = KHE 2011, 140).

    Diese Entscheidung setzt sich schließlich nicht in Widerspruch zum Senatsurteil vom 5. Oktober 2011 (- 5 A 1702/10 -, GesR 2012, 41 = KHE 2011/140 = KRS 11.062).

  • VG Dresden, 28.09.2012 - 7 K 584/09
    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.2015 - 5 A 711/13
    Aus diesen Verknüpfungen folgt deshalb, dass die besonderen Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten vom Versorgungsauftrag umfasst sein müssen, was infolge der Versorgungsverpflichtung nach § 39 Abs. 1 SGB V nur dann der Fall ist, wenn das konkrete Krankenhaus auch insoweit Plankrankenhaus ist (vgl. dazu VG Dresden, Urteil vom 28. September 2012 - 7 K 584/09 -, [...] Rn. 38).

    Von einem Eingriff in die Planungshoheit des Landes muss angesichts der Verbreitung von Zentren jeglicher Art wohl eher bei der Entkoppelung der Finanzierung von der krankenhausrechtlichen Planung durch die Länder gesprochen werden, denn die Vielzahl derartiger Zentren konterkariert die Landesplanung (zur inflationären Entstehung von Zentren im Freistaat Sachsen vgl. VG Dresden, Urteil vom 28. September 2012 - 7 K 584/09 -, [...] Rn. 41; ein ähnliches Bild ergibt sich nach der Berufungserwiderung des Bevollmächtigten der Beigeladenen auch für Hessen).

  • BVerwG, 22.05.2014 - 3 C 8.13

    Schiedsstelle; Schiedsstellenentscheidung; Genehmigung des Schiedsspruchs;

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.2015 - 5 A 711/13
    Die Genehmigungsbehörde ist bei der Überprüfung der Festsetzungen der Schiedsstelle auf eine Rechtskontrolle beschränkt (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 3 C 8/13 -, GesR 2014, 620 mit weiteren Nachweisen; Senatsurteil vom 5. Oktober 2011 - 5 A 1702/10 -, GesR 2012, 41 = KHE 2011, 140).

    Diese Vorschrift, insbesondere § 8 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 KHEntgG bringt die Verknüpfung von Krankenhausplanungs- und Krankenhausfinanzierungsrecht zum Ausdruck, denn der Umfang des Versorgungsauftrages bestimmt sich bei einem Plankrankenhaus nach den Festlegungen des Krankenhausplans des Landes in Verbindung mit den Bescheiden zu seiner Durchführung nach § 6 Abs. 1 und § 8 Abs. 1 Satz 3 KHG, wobei dies die Ausweisung von Versorgungsschwerpunkten und -zentren einschließt (BVerwG, Urteil vom 22. Mai 2014 - 3 C 8/13 -, [...] Rn. 27).

  • BVerfG, 07.02.1991 - 2 BvL 24/84

    Krankenhausumlage

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.2015 - 5 A 711/13
    Die neue Formulierung sollte dem Bund lediglich Spielraum zur Regelung finanzieller Fragen eröffnen, ihm jedoch den Bereich der Krankenhausorganisation und der Krankenhausplanung versperren (BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 1991 - 2 BvL 24/84 -, BVerfGE 83, 363 = BGBl. I 1991, 1215 = NVwZ 1992, 365 = DVBl 1991, 691 [BVerfG 07.02.1991 - 2 BvL 24/84] ).
  • BSG, 28.01.2009 - B 6 KA 61/07 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Ermächtigung einer psychiatrischen

    Auszug aus VGH Hessen, 07.05.2015 - 5 A 711/13
    Wegen dieser Verknüpfung ist nach dem vorgenannten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts krankenhausentgeltrechtlich von einem Zentrum auszugehen, wenn ein Krankenhaus bestandskräftig als Zentrum mit dem entsprechenden besonderen Versorgungsauftrag im Krankenhausplan des Landes aufgenommen worden ist (zu der vergleichbaren Verknüpfung der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan des Landes und der Versorgungsberechtigung nach § 108 des Fünften Buch des Sozialgesetzbuches - SGB V-, die Krankenkassen dürfen Krankenhausbehandlung nur durch die dort genannten Krankenhäuser erbringen lassen, vgl. BSG, Urteil vom 28. Januar 2009 - B 6 KA 61/07 R -, BSGE 102, 219 = GesR 2009, 467).
  • VG Köln, 24.10.2017 - 7 K 7023/15

    Voraussetzungen für die Festsetzung eines Zuschlags für die besonderen Aufgaben

    In der Sache verweisen sie auf das Urteil des HessVGH vom 07.05.2015 - 5 A 711/13 -, wonach ein Zentrum eine krankenhausplanerische Festsetzung voraussetze.
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